neue Gebührenordnung - eGOZ

Der Entwurf einer neuen Gebührenordnung für Zahnmedizin ist in stetiger Entwicklung.

Er beinhaltet derzeit mehr als 650 zahnmedizinische Leistungen, die auch heute erbringbar und abrechenbar sind. Heute sind diese Leistungen jedoch auf 4 Gebührentabellen und eine Analogliste verteilt, den Patienten unbekannte Richtlinien schränken die Leistungen selbst jedoch ein, verursachen im Bereich der GKV - Medizin einen enormen Aufwand in den Zahnarztpraxen, die für die Verwaltung des Mangels eigentlich zu teuer sein sollten.

Denn Zahnmediziner und ihre Fachangestellten können weitaus mehr als verwalten!

Das Mantra einer für Viele billigen Medizin hat in den letzten Jahrzehnten dazu geführt, dass viele Prioritäten falsch gesetzt wurden.

Zahnmedizinisches Fachpersonal, das sehr viel mehr Tätigkeiten beherrschen, über Geschicklichkeit und Sachverstand verfügen muss wird oft ungerecht schlecht bezahlt, insbesondere dann, wenn man die Arbeitsbelastung, die Risiken und das Gehalt mit den SachbearbeiterInnen aus reinen Verwaltungsinstitutionen des "sozialen" Gesundheitssystems vergleicht.

Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner sollen den Mangel des Systems erklären und persönlich wirtschaftlich und juristisch gerade stehen für den steten Mangel an Zeit und Klarheit der Aussagen. Versicherungen mischen sich in medizinische Sachverhalte ein, verwirren die Versicherten und legen der Medizin große Brocken in den Weg - ohne dafür gerade stehen zu müssen.

Wir haben nichts gegen ein viel transparenteres System, das eine freie Medizin ermöglicht und Selbstbestimmung für Patienten.

Deswegen unterstützt der PZVD e.V. den Entwurf einer neuen und einheitlichen Gebührenordnung, die die Einmischung von Versicherungen in die Medizin unterbinden soll und Versicherten schnell eine klare Auskunft über die versicherte Erstattungsstufe gibt.

Beachten Sie dazu die Informationsangebote auf der Seite www.die-neue-goz.de !

Dort werden keine Preise benannt, sondern nur Punkte. Diese Punkte lehnen sich an den jeweils aktuell geltenden Punktwert der Krankenkassen an. Der Entwurf behauptet nicht, dass Zahnarztpraxen von diesen Geldern existieren und sich weiterentwickeln können. Es stellt aber u.a. klar:

Es muss möglich sein, mit JEDEM Patienten und JEDER Patientin auch eine höhere Gebühr zu vereinbaren, um auch schwierige Fälle mit Zeit und Einsatz behandeln zu können!

Das Passwort zur Einsicht in derzeit noch gesperrte Seiten lautet: endlich