Dinge, die uns wichtig sind...
... für unsere Praxis, unsere Patienten und unser Land:
Der PZVD e.V. ist ein Verband, dessen Mitglieder gewohnt sind, weiter zu denken.
Wir wollen nicht nur an unseren eigenen Bauch denken, sondern nehmen die Verantwortung für unsere Gesellschaft bewusst an.
Das, was wir als Zahnärzte tun, tun wir mit Leidenschaft für unseren Beruf, den wir hochqualitativ ausüben wollen auf wissenschaftlichem Hintergrund, wie auch auf dem Hintergrund persönlicher beruflicher Erfahrung.
Diese Erfahrung geben wir sehr gern weiter, unsere Schüler sollen besser werden als ihre Lehrer und auch wir wollen von den jungen Generationen lernen, damit unsere Medizin profitiert.
Kernthemen des PZVD e.V.
Wir achten und schätzen das, was die wissenschaftlichen Fachgesellschaften für die Zahnmedizin tun und holen uns gern Rat. Der überwiegende Teil der PZVD-Mitglieder ist ebenso Mitglied in weiteren nationalen und internationalen Fachgesellschaften, viele von uns arbeiten aktiv mit oder führen weitere Verbände, wir danken herzlich für die dort geleistete Arbeit!
Die Kernthemen des PZVD e.V. liegen daher im politischen und gesellschaftlichen Bereich.
Im Vergleich zur Bundeszahnärztekammer, die als Verein die Landeszahnärztekammern vertritt, die ihrerseits den Bogen spannen müssen zwischen landesweiter Vertretung der Zahnärzteschaft und Staatsaufgaben als Körperschaften öffentlichen Rechts, ist der PZVD e.V. ein gemeinütziger Verein, der sich seine Ziele selbst setzen kann.
Wir sehen es als Vorteil an, mehr Flexibilität und Freiheit in unseren Überlegungen haben zu können.
Alles, was wir unternehmen, geschieht jedoch auf ehrenamtlicher Basis, daher sind unsere Möglichkeiten begrenzt und wir kümmern uns um Kernthemen, die uns wichtig sind und unserer Meinung nach von anderen Verbänden, der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) oder der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) nicht vertreten werden oder nicht ganz in unserem Sinne vertreten werden.
Dabei verstehen wir uns als Bereicherung der Gedankenvielfalt, wollen neue Anregungen bieten, laden ein zu gemeinsamen Gesprächen, gemeinsamem Lernen - denn unser Leben ist endlich, unser berufliches Wirken zeitlich begrenzt.
Wir wollen unsere Zeit daher der Lösung von Problemen widmen, nicht den Problemen selbst.
Hier sind einige Lösungsvorschläge von uns:
- einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ
-
Die Zahnmedizin in Deutschland ist aus der geschichtlichen Entwicklung der Gesundheitspolitik heraus gespalten in zwei Welten:
- Kassen - Zahnmedizin
- private Zahnmedizin.
Diese Spaltung engt die freie Ausübung der Medizin erheblich ein!
Sie ist unnötig, störend und nicht fruchtbar.
Dr. Georg Kolle, der derzeitige Präsident des PZVD e.V. hat daher 2017 eine neue, einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ entwickelt, die von den derzeitigen Modellen ausgeht und statt der Versicherung die Medizin für Patienten in den Mittelpunkt stellt.
Dabei gewinnt Zahnmedizin an Transparenz, Leistung wird sichtbar, Auswege aus der Krankheit werden sichtbar, der Umfang einer ggf. zu erwartenden Erstattung wäre direkt klar.
Verlierer der eGOZ wären: Der Verwaltungsaufwand, das "schwarzer Peter"-Spiel und die Schummelabrechnung.
Der PZVD e.V. unterstützt diese Initiative für eine neue, transparente und medizinisch orientierte Gebührenordnung zur Befreiung der Zahnmedizin von fachfremden Fesseln!
- Kostenerstattung nach § 13 SGB V
-
Gesetzlich Versicherte geben mit der Chipkarte einen Teil ihrer Selbstbestimmung an der Rezeption ab.
Vertragszahnärzte sind durch die Verträge gebunden, eine ausreichende Medizin auszuführen. Sie sind Polizist, Richter und Vollstrecker in einer Person.
Jeder Vertragszahnarzt wird weitere Behandlungsverfahren anbieten, die über das Maß des notwendigen hinausgehen. Doch als Unternehmensführer sind die Möglichkeiten klar begrenzt. Wir können nicht alles in kürzester Zeit verständlich kommunizieren, können das unseren Patienten fehlende Studium der Zahnmedizin nicht ersetzen.
Es ist falsch, dass Vertragspraxen einen großen Teil der Verwaltung des Mangels übernehmen sollen! Sie sollten dafür zu teuer sein, denn sie können mehr als die Krankenkassen können, dorthin gehört die Verwaltung, dann ist wieder Zeit für bessere Medizin!
Vertrauen ist notwendig und wirtschaftliche Klarheit.
Patienten müssen wissen, was wie viel kostet und was ihr Behandler empfiehlt.
Kassenversicherte können den VertragszahnärztInnen die Fesseln abnehmen. Sie können ihre Eigenverantwortung aufnehmen und selbst ihr zahnmedizinisches Schicksal bestimmen.
Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V gibt auch Kassenpatienten das Recht, sich privat behandeln zu lassen und die Krankenkasse beteiligt sich.
- abweichende Vereinbarung
-
Die privaten Gebührenordnungen GOZ und GOÄ bieten die notwendige Möglichkeit, eine Leistung im Einzelfall mit höherem Honorar abzurechnen, weil die Schwierigkeit oder der Zeit- oder Materialbedarf deutlich erhöht waren.
Doch der Faktorspielraum zwischen 2,3 und 3,5 ermöglicht lediglich eine Steigerung um 52% - wie leicht aber dauert eine Sache mal eben doppelt so lang?
Seit mehr als 30 Jahren (streng genommen schon seit 1965) sind viele der privatzahnärztlichen Gebühren nicht angehoben worden. Es ist nicht nur logisch, dass wir manche Leistungen zu derart alten Honoraren nicht mehr erbringen können, es wird sogar bewiesen!
Dadurch, dass es ein zweites System gibt, die Kassenabrechnung auf Schulnotenlevel "4 - ausreichend", besteht eine Vergleichsmöglichkeit: über die Hälfte der in der Sozialmedizin (GKV-Medizin) bereit gestellten Leistungen wird dort besser, teilweise erheblich besser honoriert, weil man dort weiß, dass die "Leistungserbringer" bei größter Sparsamkeit doch insgesamt schwarze Zahlen schreiben müssen.
Es ist überlebensnotwendig, dass alle Praxen in Deutschland, Leistungen abweichend von der Gebührenspanne 1-3,5 vereinbaren. § 2 GOZ bietet dazu die Möglichkeit.
Hier erklären wir die Hintergründe und stellen Formulare bereit.
- Bürgerversicherung?
-
Sie ist seit vielen Jahren ein Schwergewicht des politischen Meinungskampfes.
Doch was steckt überhaupt dahinter? Man sollte ja annehmen, dass es inzwischen ausgereifte Konzepte gäbe, doch: Danach sucht man vergeblich.
Die Begriffe Gleichheit und Gerechtigkeit werden in die Waagschalen geworfen und hitzig - so scheint es - wird darüber diskutiert. Doch wenn man mal darüber nachdenkt, wird hier eher das eine oder andere Ego zur Schau gestellt, denn inhaltlich fehlt es fast immer an Substanz.
Der PZVD e.V. ist GEGEN das, was allgemein unter dem Konzept einer Bürgerversicherung verstanden wird.
Wir sind FÜR vieles, was als Ziel einer "Bürgerversicherung" vorgegeben wird: Gerechtigkeit, gleiche Chancen - das sind auch unsere Themen, doch wir legen dafür eine ausgearbeitete, einfache und realistische Alternative vor.
Hier erfahren Sie mehr über unsere Kritik an dem Modell einer "Bürgerversicherung".
Die Zahnmedizin in Deutschland ist aus der geschichtlichen Entwicklung der Gesundheitspolitik heraus gespalten in zwei Welten:
- Kassen - Zahnmedizin
- private Zahnmedizin.
Diese Spaltung engt die freie Ausübung der Medizin erheblich ein!
Sie ist unnötig, störend und nicht fruchtbar.
Dr. Georg Kolle, der derzeitige Präsident des PZVD e.V. hat daher 2017 eine neue, einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ entwickelt, die von den derzeitigen Modellen ausgeht und statt der Versicherung die Medizin für Patienten in den Mittelpunkt stellt.
Dabei gewinnt Zahnmedizin an Transparenz, Leistung wird sichtbar, Auswege aus der Krankheit werden sichtbar, der Umfang einer ggf. zu erwartenden Erstattung wäre direkt klar.
Verlierer der eGOZ wären: Der Verwaltungsaufwand, das "schwarzer Peter"-Spiel und die Schummelabrechnung.
Der PZVD e.V. unterstützt diese Initiative für eine neue, transparente und medizinisch orientierte Gebührenordnung zur Befreiung der Zahnmedizin von fachfremden Fesseln!
Gesetzlich Versicherte geben mit der Chipkarte einen Teil ihrer Selbstbestimmung an der Rezeption ab.
Vertragszahnärzte sind durch die Verträge gebunden, eine ausreichende Medizin auszuführen. Sie sind Polizist, Richter und Vollstrecker in einer Person.
Jeder Vertragszahnarzt wird weitere Behandlungsverfahren anbieten, die über das Maß des notwendigen hinausgehen. Doch als Unternehmensführer sind die Möglichkeiten klar begrenzt. Wir können nicht alles in kürzester Zeit verständlich kommunizieren, können das unseren Patienten fehlende Studium der Zahnmedizin nicht ersetzen.
Es ist falsch, dass Vertragspraxen einen großen Teil der Verwaltung des Mangels übernehmen sollen! Sie sollten dafür zu teuer sein, denn sie können mehr als die Krankenkassen können, dorthin gehört die Verwaltung, dann ist wieder Zeit für bessere Medizin!
Vertrauen ist notwendig und wirtschaftliche Klarheit.
Patienten müssen wissen, was wie viel kostet und was ihr Behandler empfiehlt.
Kassenversicherte können den VertragszahnärztInnen die Fesseln abnehmen. Sie können ihre Eigenverantwortung aufnehmen und selbst ihr zahnmedizinisches Schicksal bestimmen.
Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V gibt auch Kassenpatienten das Recht, sich privat behandeln zu lassen und die Krankenkasse beteiligt sich.
Die privaten Gebührenordnungen GOZ und GOÄ bieten die notwendige Möglichkeit, eine Leistung im Einzelfall mit höherem Honorar abzurechnen, weil die Schwierigkeit oder der Zeit- oder Materialbedarf deutlich erhöht waren.
Doch der Faktorspielraum zwischen 2,3 und 3,5 ermöglicht lediglich eine Steigerung um 52% - wie leicht aber dauert eine Sache mal eben doppelt so lang?
Seit mehr als 30 Jahren (streng genommen schon seit 1965) sind viele der privatzahnärztlichen Gebühren nicht angehoben worden. Es ist nicht nur logisch, dass wir manche Leistungen zu derart alten Honoraren nicht mehr erbringen können, es wird sogar bewiesen!
Dadurch, dass es ein zweites System gibt, die Kassenabrechnung auf Schulnotenlevel "4 - ausreichend", besteht eine Vergleichsmöglichkeit: über die Hälfte der in der Sozialmedizin (GKV-Medizin) bereit gestellten Leistungen wird dort besser, teilweise erheblich besser honoriert, weil man dort weiß, dass die "Leistungserbringer" bei größter Sparsamkeit doch insgesamt schwarze Zahlen schreiben müssen.
Es ist überlebensnotwendig, dass alle Praxen in Deutschland, Leistungen abweichend von der Gebührenspanne 1-3,5 vereinbaren. § 2 GOZ bietet dazu die Möglichkeit.
Hier erklären wir die Hintergründe und stellen Formulare bereit.
Sie ist seit vielen Jahren ein Schwergewicht des politischen Meinungskampfes.
Doch was steckt überhaupt dahinter? Man sollte ja annehmen, dass es inzwischen ausgereifte Konzepte gäbe, doch: Danach sucht man vergeblich.
Die Begriffe Gleichheit und Gerechtigkeit werden in die Waagschalen geworfen und hitzig - so scheint es - wird darüber diskutiert. Doch wenn man mal darüber nachdenkt, wird hier eher das eine oder andere Ego zur Schau gestellt, denn inhaltlich fehlt es fast immer an Substanz.
Der PZVD e.V. ist GEGEN das, was allgemein unter dem Konzept einer Bürgerversicherung verstanden wird.
Wir sind FÜR vieles, was als Ziel einer "Bürgerversicherung" vorgegeben wird: Gerechtigkeit, gleiche Chancen - das sind auch unsere Themen, doch wir legen dafür eine ausgearbeitete, einfache und realistische Alternative vor.
Hier erfahren Sie mehr über unsere Kritik an dem Modell einer "Bürgerversicherung".