Kostenerstattung für GKV-Versicherte? Unbekannt!

Seit mehr als 15 Jahren ist sie gesetzlich geregelt und im Laufe der Jahre wurde sie praktikabler gestaltet.

Heute ist die Kostenerstattung trotzdem noch weitgehend unbekannt.

Und das hat u.a. folgende Gründe:

Die GKV möchte die Kontrolle behalten

Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht daran interessiert, Kontrolle zu verlieren und Mehrarbeit zu leisten.

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Wohl mit dem Gedanken, ihre Versicherten vor räuberisch tätigen Ärzten schützen zu müssen, halten sie es für richtiger, dass GKV-Versicherte richtlinienkonform behandelt werden und MedizinerInnen zur Rechenschaft gezogen werden können - dies geschieht dann als Regress: Rückzahlung wird verlangt.
Doch für Kunstfehler müssen Medizinerinnen immer gerade stehen, hier gibt es kein Problem.
Eine individuelle Medizin, d.h. eine medizinische Behandlung die einem einzelnen Menschen überhaupt gerecht wird, geht nicht mit Sandkastenförmchen aus den Richtlinien.
Hier werden die Prioritäten falsch gesetzt:
Wirtschaftlichkeit der Versicherung geht vor individuellem Wohl! Ärztinnen und Ärzte werden Generalverdächtige - dabei sind sie doch die einzigen mit tiefem medizinischem Sachverstand und der Fähigkeit Medizin auch wirklich zu machen!
Die Krankenkassen sollten einsehen, dass Versicherte auch selbst denken und entscheiden können und dass es die Pflicht der Krankenkassen ist, ihren Versicherten dieses Verfahren zu eröffnen und Selbstbestimmung zu ermöglichen.

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Die PKV muss mehr bezahlen

Private Zusatzversicherungen sind nicht an der Ausführung der Kostenerstattung interessiert, weil sie für die Versicherungen teurer ist.

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Zusatzversicherungen wollen immer erst wissen, was denn die GKV beigesteuert hat.

Sie profitieren dabei von einer Vorentscheidung: Patienten, die als GKV-Versicherte auf Chipkarte zu vielen Verfahren € 0,- als Zuzahlung bekommen, entscheiden sich häufig für eine von der GKV bezuschusste Behandlungsvariante oder werden von vornherein vom Praxisteam dahingehend beraten, weil dort die Zeit fehlt.

Im Kostenerstattungsverfahren beteiligt sich die Krankenkasse an mehr Verfahren, höherwertige Varianten werden häufiger gewählt, die Zusatzversicherung muss höhere Zuzahlungen leisten. So bleibt weniger Gewinn für die Zusatzversicherung.

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Die KZV schafft sich nicht ab.

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind zum einen nicht an Kontrollverlust interessiert. Außerdem sind sie mit der Ausführung der Kontrolle so beschäftigt, dass sie weitere Wege übersehen.

 

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Dort wird viel hin und hergerechnet, wegen weniger Euros werden Briefe hin und hergeschickt, die insgesamt ein Vielfaches kosten. Da verbrennt eine Menge Geld in der Verwaltung, das eigentlich einer ausreichenden Medizin dienen sollte.
Kostenerstattung entlastet erheblich die Budgets - doch daran hat man dort beim Verwalten des Mangels wohl noch nicht gedacht.

Liebe KZV: Es wird Zeit, weniger wichtig zu werden!

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Patienten sind orientierungslos

Vier Gebührenordnungen und eine Analogliste, die verschiedene Anwendung des Begriffs der "medizinischen Notwendigkeit", die Einmischung von Kostenträgern in medizinische Inhalte verunsichern Patientinnen und Patienten.

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Deswegen will der PZVD e.V. mit einem breiteren Informationsangebot helfen, hier für mehr Klarheit zu sorgen.
Außerdem unterstützt die Privatzahnärztliche Vereinigung Deutschlands das Projekt einer neuen und einheitlichen Gebührenordnung für Zahnmedizin.

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ACHTUNG: Ohne Honorarvereinbarung sind Honorareinbußen wahrscheinlich!

Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner schaden sich ggf. selbst finanziell, wenn sie gesetzlich Versicherte zu Privatpatienten machen, ohne dabei eine abweichende Vereinbarung der Privathonorare zu treffen.

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Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen meistens mehr oder deutlich mehr als die private Gebührenordnung im Standardsatz (2,3) vorsieht.

Weil eine Anpassung vieler Honorare der privatzahnärztlichen Abrechnung über GOZ und GOÄ seit Jahrzehnten ausgeblieben ist, wird privat schlechter honoriert als in der "Sozialmedizin".
Der PZVD e.V. rät daher dringend, grundsätzlich eine abweichende Vereinbarung mit ALLEN Patienten zu treffen und stellt Formulare dafür bereit.

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Zahnarztrechnung.info

Beachten sie auch die Informationsangebote unseres Partners www.zahnarztrechnung.info!

Dort finden Sie die vier Gebührenordnungen, die aktuellen Honorare und viele weitere Informationen.

NEU: Patienten - Faltblatt zur Kostenerstattung

Die Privatzahnärztliche Vereinigung hat ein Faltblatt mit Informationen für Patienten zusammen gestellt, die Ablauf und Hintergründe der Kostenerstattung verständlich erklären sollen.

Das 6-seitige Faltblatt im Format DIN lang kann z.B. im persönlichen Gespräch übergeben oder mit einem Heil- und Kostenplan zugesendet  werden.

Es eignet sich als Information eines Berufsverbandes sicher auch zur Vorinformation durch Auslage im Wartezimmer.

Sie können das Faltblatt hier ansehen oder herunterladen.

Den Verlag und Versand professionell gedruckter Exemplare übernimmt unser Partner Zahnarztrechnung.info, PZVD-Mitglieder erhalten 25% Nachlass auf die PZVD-Info-Faltblätter.

ACHTUNG! Wir raten den zahnärztlichen Praxen in Deutschland dringend an, grundsätzlich eine Honorarvereinbarung (abweichende Vereinbarung nach "§ 2 GOZ" mit allen Patienten zu treffen.

Ohne Honorarvereinbarung können für die Praxen durch das Kostenerstattungsverfahren Honorareinbußen entstehen, da viele Leistungen von der GKV besser bezahlt werden als die private Gebührenordnung GOZ im Standardsatz vorsieht. Eine Honorarvereinbarung kann daher auch den Erstattungsbetrag der Patienten erhöhen!

Vorteile der Kostenerstattung

  • Pause für Zweiklassenmedizin
    Im selbst zu wählenden Zeitraum der Kostenerstattung sind GKV-Versicherte Privatpatienten - und die Krankenkasse beteiligt sich!
  • Zahnärzte sind ganz Ärzte
    Sie sind nicht mehr Sparbeauftragte der Krankenkassen!
  • Weniger Papierkrieg
    für jeden Behandlungsabschnitt reicht ein einziger privater Heil- und Kostenplan, die Krankenkasse kann die Höhe ihrer Erstattung damit vorhersagen.
  • Flexibler Behandlungsablauf
    Es ist nicht mehr nötig, schon bei kleinen Änderungen neue Anträge zu stellen, so wird Medizin flexibel und individuell!
  • Mehr Erstattung
    Die Krankenkasse kann sich an mehr Verfahren beteiligen, Patienten können mehr Erstattung erhalten.