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eGOZ und ZLHV - zwei neue Entwürfe für verständliche Leistung

Heute bestimmen Gebührenordnungen und eine halbgare Analogieliste der Bundeszahnärztekammer, was in der Zahnmedizin gemacht wird oder nicht.

Zusatzvorschriften grenzen das weiter ein, ohne für Patienten und Patientinnen durchschaubar zu sein. 

Automatismen und gesetzgeberisches Nichtstun und Tun führen dazu, dass Medizin dazu tendiert, billiger und schlechter zu werden. Inkompetenz, Fachkräftemangel, Mangelversorgung sind das Ergebnis dieser verfehlten Regulationspolitik.

Doch Verwaltung darf nicht die individuelle Medizin regieren, Grundversorgung soll gewährleistet sein, Besserversorgung soll nicht zum finanziellen Schaden von Patientinnen und Patienten sein.
Versicherungstechnische Regeln gehören NICHT in die Gebührentabellen, denn das beschränkt Medizin!


Das geht anders, das geht besser, übersichtlicher verständlicher, vielfältiger, freier!

Zwei Entwürfe einer neuen Gebührenordnung für Zahnmedizin legen wir vor, beide sind weiter zu entwickeln, wenn man sich für ein solches Konzept entscheidet.
Sie beinhalten derzeit mehr als 650 zahnmedizinische Leistungen, die auch heute üblich und abrechenbar sind.

 

Wir haben nichts gegen ein viel transparenteres System, das eine freie Medizin ermöglicht und Selbstbestimmung für Patienten.

Deswegen unterstützt der PZVD e.V. den Entwurf "einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ", die die Einmischung von Versicherungen in die Medizin unterbinden soll und Versicherten schnell eine klare Auskunft über die versicherte Erstattungsstufe gibt.

Noch mehr unterstützt der PZVD e.V. den Entwurf "Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis - ZLHV", denn es ist noch übersichtlicher und leistungsfähiger und enthält ebenso alle Leistungen.

Zahnmedizinisches Leistungs- und Honorarverzeichnis - ZLHV

Das ZLHV ist der bessere Entwurf!

Schon allein, weil es darin weniger Einzelpositionen gibt, denn versicherungstechnische Beschränkungen sind - im Gegensatz zur eGOZ - nicht enthalten. Keine medizinische Leistung fehlt!

Medizin spielt hier die allererste Geige. 

Erstattung ist außerhalb zu regeln! Das ist viel flexibler und gerechter.

Die Preisanpassung regeln hier die Patientinnen und Patienten selbst!
Denn der Durchschnittspreis des Vorjahres wird der Preis des Folgejahres.
Ein einfacher, eingebauter Dämpfungsmechanismus federt Preisbewegungen ab.

In Zeiten stärkerer Inflation oder Deflation, steigender oder sinkender Kosten reagiert so schon die Gebührentabelle in Jahresfrist.
Im Unterschied zur heutigen Regelung wird dabei jedes einzelne Honorar angepasst und nicht eine Gruppe von Leistungen oder gar alle Leistungen.

Zugleich haben Praxen die Möglichkeit, den Listenpreis zu unterschreiten oder darüber zu gehen, wenn Patientinnen und Patienten jeweils damit einverstanden sind
Die Transparenz des ZLHV macht Leistung vergleichbar, Versicherte haben die Wahl!

Bitte beachten Sie hierzu das Informationsangebot auf der Seite www.ZLHV.de !


einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ

Das Konzept der eGOZ ist viel einfacher als die heutigen 4 Abrechnungstabellen mit ihren Zusatzrichtlinien.

Zugleich bietet es Anküpfungspunkte, im verschiedene Leistungsstufen (A-G) verschiedener Versicherungsmodelle (GKV / PKV / ...) abzubilden.

Damit bleibt die eGOZ ein Stück weit näher an einem Hauptkonstruktionsmerkmal, das die heutige Gebührenordnungswelt kompliziert und verkehrt macht: Versicherung bestimmt Leistung! 
Wenn aber die Politik sich von Althergebrachtem Denken nicht verabschieden kann, dann ist die eGOZ als einheitliches Gebührenwerk viel leistungsfähiger, transparenter und gerechter als die heutige verfahrene Situation!


Beachten Sie dazu die Informationsangebote auf der Seite www.die-neue-goz.de !

Dort werden keine Preise benannt, sondern nur Punkte. Diese Punkte lehnen sich an den jeweils aktuell geltenden Punktwert der Krankenkassen an. Der Entwurf behauptet nicht, dass Zahnarztpraxen von diesen Geldern existieren und sich weiterentwickeln können. Es stellt aber u.a. klar:

Es muss möglich sein, mit JEDEM Patienten und JEDER Patientin auch eine höhere Gebühr zu vereinbaren, um auch schwierige Fälle mit Zeit und Einsatz behandeln zu können!