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Privatzahnärztetag 2019

Der Privatzahnärztetag 2019 fand im schönen Ensemble Leipzigs statt, der Stadt der friedlichen Revolution!

Stark im Vordergrund stand die Diskussion, die - wie für unsere Tagung üblich - von gegenseitigem Respekt und intensiver sachlicher Auseinandersetzung geprägt war.

Nach mehr als 30 Jahren Stillstand bei mehr als 80% der privatzahnärztlichen Honorare gilt es, neue Wege aufzuzeigen düe die Politik, die Berufspolitik aber ganz besonders auch für die qualitätsorientierte zahnrztliche Praxis.

Deswegen standen Gesellschaftsfragen für die Bestimmung des Standpunkts, der Vorschlag einer neuen transparanten und fairen Gebührenordnung eGOZ und Auswege aus der heutigen Misere durch abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ und Kostenerstattung nach § 13 SGB V im Vordergrund und wurden von zukunfttsweisenden Fachvorträgen abgerundet.

Wir danken!

Wir danken dem Hotel Steigenberger Grandhotel Handelshof für eine vorbildliche und lückenlose Betreuung unserer Veranstaltung, die ihresgleichen sucht!

Wir danken dem Hotel für die ausgezeichnete Bewirtung und Bereitstellung der ruhigen, luftigen und sehr angenehmen Arbeitsatmosphäre!

Ein weiterer Dank gilt selbstverständlich unseren überraschenden und auch überraschten Referenten: danke, dass Sie Ihr Wissen teilen, uns neu motivieren und auch offen waren für unsere Inhalte!

Get together

Zu einem ersten Wiedersehen oder Kennenlernen fanden sich viele Besucher des Privatzahnärztetags am Vorabend des Kongresses im Bistro des Steigenberger Grandhotel Handelshof zusammen. Bei leckeren Speisen und dem einen oder anderen Glas Bier oder Wein wurden alte Bekanntschaften aufgefrischt, neue gewonnen und die aktuell wichtigen Themen wurden bereits einmal vorgewärmt.

Freitag

Veränderung – proaktiv angeschoben

Der Privatzahnärztetag 2019 in Leipzig wird wohl bei allen Teilnehmern positiv in Erinnerung bleiben, er war gekennzeichnet von tiefgreifenden Diskussionen und Gedanken über grundlegenden Wandel.

Am historischen Ort der friedlichen Revolution war die Wiedervereinigung greifbar und doch inzwischen kaum mehr sichtbar, andere Aufgabenstellungen haben nach der Reunion höhere Bedeutung erlangt. In meiner Einführung zur Tagung bezog ich mich zunächst auf Dinge, die in den letzten 40 Jahren Veränderungen weichen musste.

Europa wurde in diesem Zeitraum aus der kaum wahrnembaren EWG in die Europäische Union gewandelt und wuchs, der Euro hat inzwischen seine erste Krisenphase hinter sich und die ersten Staaten wollen die Gemeinschaft bereits wieder verlassen.

Errungenschaften wie die CD und dann DVD, die Kassettenaufzeichnung in verschiedenster Form und die Schallplatte weitgehend verdrängten, werden gerade ihrerseits von einer zunehmenden Anzahl von Streamingangeboten auf den Schuttabladeplatz der Zeit verfrachtet.

All dies wurde von der GOZ überdauert, der Gebührenordnung, die den freieren Teil der deutschen Zahnmedizin reguliert. Ein wenig Renovierung im Jahr 2012 hat an ihren Prinzipien nichts geändert und hat die Honorare weitestgehend unverändert gelassen, so dass selbst der BEMA sie sehr alt aussehen lässt, mehr als die Hälfte der in ihm enthaltenen Leistungen wird durch ihn besser, teilweise massiv besser honoriert – und das ohne Begründung und Versicherungspost.

Wandel ist ein Merkmal des Lebens, Stillstand nicht Sinnbild der Beständigkeit, sondern des Todes, des Niedergangs.

Hier setzte auch Dr. Susanne Woitzik von unserem Partner ZA-AG in ihrem Referat an: Wandel sei als Lebenszeichen zu begreifen und eröffne Chancen für Verbesserung. Neues in den Alltag umzusetzen, gelinge am besten mit dem Belohnungsprinzip und einfachen Routinen. Um selbst Fehler als Chance zu begreifen und zu nutzen, wäre zum Beispiel denkbar, einen Preis für den Fehler des Monats auszuloben: wer als Mitarbeiter den „Fehler des Monats“ findet und einreicht, erhält einen Preis. Im Team kann dann eine Lösung für alle beschriebenen Fehler gefunden und in einfache Routinen umgesetzt werden, so bleibt die Praxis wandlungsfähig.

Eine weiterer Beitrag zur Verbesserung des Betriebsklimas wäre nach Frau Dr. Woitzik, die Regel einzuführen, dass nicht meckern darf, wer in diesem Monat keinen Verbesserungsvorschlag vorgebracht hat. So wird der Blick verändert von der Sicht auf die Fehler und das unabänderliche fatale Schicksal auf Lösungen und das positive Wirken des Wandels.

Die PZVD hatte auch renommierte Referenten entfernterer Fachbereiche eingeladen, um eine Bestandsaufnahme der Gesellschaft zu machen und dann den Wandel anzustoßen für eine neue Gebührenordnung.

Prof. Dr. Gunther Schnabl, Leiter der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, stellte zunächst die sich in der Industrialisierung entwickelnde Wirtschaftsform für Europa und die Welt dar und zeigte, wie Veränderungen sich ausgewirkt hatten. Er führte vor Augen, wie Fehleinschätzungen von Entwicklungen und ein falscher Glaube an die Beständigkeit und Stase des Systems unerwarteten Wendungen Raum gaben für weit greifenden Wandel.

Er betonte, dass Preise dafür da seien, die Knappheit eines Produktes zu signalisieren und dass eine freie Preisgestaltung als Innovationstreiber für den jeweiligen Markt eine wichtige Rolle spielt.

Eindruck machte seine Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung Europas und der direkte Vergleich mit der Rezession Japans, die sich in sehr ähnlicher Weise entwickelt hatte. Er prognostizierte eine rezessive Entwicklung für Europa für einen längeren Zeitraum, still stehende Gehälter und Verteilungskämpfe und wies nach, dass die hierzu notwendigen Voraussetzungen bereits existieren. Die Lösung mit der besten Erfolgsaussicht liege darin, tatsächliches Wachstum zu schaffen.

Prof. Dr. Sascha Friesike, Betriebswirt und Professor für digitale Innovation an Unis in Berlin und Amsterdam, stellte vor, wie er und seine Studenten Lösungs-, Krisen- und Marketingstrategien von Firmen und Institutionen überprüfen und dabei immer wieder feststellen, dass zu eng gedacht wird.

Zumeist technische Lösungsansätze würden als Lösungen für Probleme entwickelt, die es in dieser Form gar nicht gebe. An den tatsächlich existierenden Problemen würde so vorbeientwickelt. Auch durch die Reduktion mancher Marktforschungsergebnisse auf schnell umsetzbare Lösungen werde dann am Kunden vorbei geplant und ein nicht überlebensfähiges Produkt geschaffen.

Es sei daher eminent wichtig, zu analysieren was eigentlich der Kern eines Problems sei und insbesondere zu beobachten, wie sich der Mensch selbst in diesem Kontext verhält, wie er mit Produkten oder gesellschaftlichen Strömungen umgeht, denn oftmals würden Lösungen vorgeschlagen und umgesetzt, für die sehr bald das Problem abhanden käme.

Wandel geschieht von selbst, proaktiver Wandel muss sich am konkreten Problem und am Menschen orientieren, so schlussfolgerte er.

Prof. Dr. Richard-David Precht, Philosoph und Buchautor mit eigener Fernsehsendung, schilderte in seinem Vortrag die Entwicklung der Industrialisierung speziell in Europa und die sich daraus entwickelnde Gesellschaft, die zwar Strömungen aus einzelnen Ereignissen wie der französischen Revolution aufgenommen habe, insgesamt habe sich aber eine bürgerliche, tugendorientierte Gesellschaft entwickelt, in der es Lohn für Arbeit gebe.

Mit zunehmender Digitalisierung der Gesellschaft würden nun jedoch in den nächsten Jahren viele klassische Berufsbilder abgelöst werden, ihre Arbeit könne besser von Maschinen übernommen werden.

Hier würde ein Problem entstehen, da dann viele Menschen mit begrenzten persönlichen Möglichkeiten ohne Arbeit wären. Im Gegensatz zu der früher von ihm geäußerten Ablehnung eines Grundeinkommens, könne er inzwischen diesem Modell eines für alle, also auch die arbeitende Bevölkerung, auszuzahlenden festen monatlichen Einkommens viel abgewinnen. Darin erhalte die generelle Wertschätzung für den Menschen Ausdruck, die Konsumfähigkeit dieser Bevölkerungsgruppen bliebe erhalten und der sozialen Frieden könnte gesichert werden.

In der folgenden Diskussion der drei Professoren Schnabl, Friesike und Precht entspann sich hierüber verständlicherweise eine intensive Diskussion, besonders um die Finanzierungsseite, die Prof. Precht in einer einzuführenden Finanztransaktionssteuer sah, die Geldbewegungen und somit das Reicherwerden besteuere.

Prof. Schnabl hielt dem entgegen, dass diese Steuer nicht so hoch sein könne, wie für die Finanzierung eines Grundeinkommens notwendig wäre, da die Finanztransaktionen ja selbst keine Produktivität zum Hintergrund hätten und eine Besteuerung daher nicht bloß die Transaktion, sondern massiv den originären Gewinn der Unternehmen schmälern würde.

Prof. Friesike sah hier das grundsätzliche Problem, dass die Einführung einer solchen Steuer das Verhalten der Akteure ändern und die zu besteuernden Transaktionen erheblich verringern könnte, woran die Finanzierung des Grundeinkommens dann scheitern müsste.

Befragt nach einem Ratschlag, wie ein grundsätzlicher Wandel für den wirtschaftlich stagnierenden Bereich der Zahnmedizin initiiert werden könnte, um aus der Situation mit vielen seit Jahrzehnten eingefrorenen Honoraren, massiv unterbezahltem Personal und nicht mehr niederlassungswilligem Nachwuchs herauszufinden, zeigten sich die Professoren erstaunt darüber, dass ihre bisherige Wahrnehmung einer starken Zahnärzte-Lobby offensichtlich falsch gewesen war und die Führung der Zahnärzte in ihrer politischen Arbeit der letzten Jahrzehnte offenbar überaus erfolgsarm.

Ein Fazit aus dieser Diskussion könnte für uns Zahnärzte daher sein, dass es zunächst einmal notwendig ist, die sich erdrückend entwickelnden Nöte unseres Berufsstandes in die Öffentlichkeit zu tragen und selbst Lösungsvorschläge zu entwickeln und vorzuschlagen.

Der Freitag wurde nach der nichtöffentlichen Mitgliederversammlung des PZVD e.V. dann mit einem festlichen Gesellschaftsabend im Restaurant Max Enk abgeschlossen.

Samstag

Der Samstagvormittag stand ganz unter der Überschrift eGOZ – einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin. Trotz des längeren Vorabends war das Auditorium vollends gefüllt, für das rege Interesse und für die Entsendung eines Vertreters der Bundeszahnärztekammer bedanke ich mich hiermit nochmals!

Als Entwickler des Vorschlags „eGOZ“ schloss ich zunächst aus der Entstehungsgeschichte der Gebührenordnungen, dass uns nach der Novellierung der GOÄ eine Anpassung auch im Bereich der derzeitigen GOZ 2012 ins Haus stehen wird, da die bisherigen Schnittstellen dies erfordern.

Ein überaus ungünstiges Szenario wäre dabei, dass die derzeitige GOZ dem Beispiel der neuen GOÄ folgend auf die Faktoren 1 und 2 eingefroren werden könnte.

Die neue GOÄ hat sich dabei wegen der nur mit gelisteten Begründungen möglichen Steigerung auf den Faktor 2 zu einer faktischen Einheitsgebührentabelle mit Festpreisen entwickelt, da die Möglichkeit einer Steigerung auf Faktor 2 eher die Ausnahme bleiben dürfte.

Ähnlich war es der für die Zahnmedizin heute im GKV-System geltenden GOÄ mit der Einführung des BEMA gegangen, sie wurde ihrer Steigerungsmöglichkeit beraubt und zur Festpreistabelle „umgemünzt“.

Ungelöst bleiben würden damit – wie auch mit der Beibehaltung des derzeitigen Zustands – viele Probleme der Praxen: Abrechnung aus 4 unterschiedlich strukturierten Gebührenordnungen und einer Analogliste, teilweise ruinöse Honorierungen einzelner Leistungen, Unverständlichkeit der Heil- und Kostenpläne und Rechnungen für Patienten und ein immenser Aufwand in den Praxen, um den Mangel der Anderen (hier hauptsächlich der GKV) zu verwalten, u.v.a.m.

ZFA-Gehälter, die sich vom Mindestlohn Ungelernter kaum mehr unterscheiden, stehen sehr hohen Anforderungen an die Qualifikation unserer MitarbeiterInnen entgegen.

Doch die bloße Forderung nach mehr Geld hat sich gegenüber der Politik über Jahrzehnte als erfolglos erwiesen. Das mag daran liegen, dass sie die Bedürfnisse der Politiker oder der Patienten nicht primär berücksichtigt.

So entstand der Vorschlag der eGOZ, der nach einer Analyse der existierenden Probleme Lösungen entwickelte und in die Struktur dieses Vorschlags einer neuen Gebührenordnung einfügt.

Nach der Vorstellung einiger Strukturelemente und Erläuterung der Bedeutung z.B. der Leistungsstufen für die Abkoppelung der Zahnmedizin von Versicherungsfragen habe ich im zweiten Teil des Vormittags an Alltagsbeispielen die Planung und Abrechnung in den Modi GKV-Abrechnung, Privatabrechnung und Abrechnung nach der eGOZ vorgeführt.

Dabei wurde heraus gearbeitet, wie die eGOZ auch bei Änderung des Behandlungsablaufs den Verwaltungsaufwand wie auch die finanziellen Folgen für Patienten in vernünftigeren Grenzen hält, während insbesondere in der GKV-Medizin ein immenser Verwaltungsaufwand für die Praxis und unerträgliche Kostenexplosionen für Patienten die Folge sein können.

Dadurch, dass in der eGOZ jede Leistung mit einer alltagstauglichen Abkürzung versehen ist und bereits fest einer Leistungsstufe zugeordnet ist, kann sich das Praxisteam ganz auf Medizin konzentrieren, die Art der Versicherung ist zunächst nachrangig. Denn die in den jeweiligen Leistungsstufen zu erwartenden Summen werden am Ende der Heil- und Kostenpläne oder der Rechnungen automatisch abgebildet, der Erstattungsanspruch wird transparent. Eine Änderung einzelner Leistungen erzeugt kaum Aufwand und bietet für Praxisteams die Möglichkeit, die Behandlung zügig und für die Versicherten verständlich auf das gewünschte Maß einzustellen.

Medizin wäre mit der eGOZ nicht mehr der Versicherbarkeit unterworfen sondern die Kostenerstattung wäre sichtbar abhängig vom gewählten Versicherungsumfang.

In einer anschließenden umfassenden Diskussion wurden einzelne Fragen geklärt und Vorschläge gemacht, es zeigte sich, dass natürlich viele Elemente dieses Entwurfs der Fortentwicklung und der Festlegung bedürfen, dass sich hier jedoch neue Wege für eine zeitgemäße Zahnmedizin eröffnen, der Entwurf fand daher weithin große Zustimmung.

Nach einer mit reichlichen und gewohnt hervorragenden Speisen gesegneten Mittagspause ging es dann weiter mit einem Update von Frau Dr. Susanna Zentai zur digitalen Dokumentation in der Praxis.

Stehen hier bei einigen Themen noch große Fragezeichen in der Luft, so kann doch derzeit davon ausgegangen werden, dass eine rein digitale Dokumentation möglich ist, wenn sie durch beglaubigendes Zeugnis des Personals abgesichert wird. Auch ist es möglich, wiederkehrende Routinen generell niederzuschreiben und sich in der individuellen Dokumentation lediglich hierauf zu berufen, wenn dieses Verfahren in der gesamten Praxis zur üblichen Handhabung geworden ist.

Bezüglich digitaler Unterschriften zeigt sich, dass die Rechtsprechung mit der Entwicklung der Technik offenbar nicht mehr mithalten kann, unleserliche Kürzel auf mobilen Eingabeterminals der Paketdienstleister lassen sich kaum einem Schriftgutachten unterziehen. Nicht nur die Authentizität des Datums oder des Zusammenhangs mit dem angeblich unterschriebenen Dokument sondern auch die grundsätzlich andere Art des Schreibens auf einem Bildschirm mit einem Kunststoffgriffel lassen eine Vergleichbarkeit mit weiteren Schriftproben kaum zu.

So bleibt neben dem Fazit, dass beschriebenes Papier vor Gericht sehr viele Freunde hat, auch die Erkenntnis, dass wir von der scheinbar erwünschten Digitalisierung unseres Berufes offenbar auch überrannt werden. Unbestreitbar sind die Vorteile der patientenbezogen eingescannten Dokumentation, die keinen Platz verbraucht, einfach kopierbar, sicherbar und für viele Jahre aufzubewahren ist, so lange ein Dateiformat gewählt wird, dass zukunftssicher zu sein scheint.

Die Durchführung der Kostenerstattung nach § 13 SGB über die ich als Referent im Folgenden sprach, ist nur zum Teil an gesetzliche Vorgaben gebunden. Grundsätzlich soll das Verfahren gesetzlich Versicherten ermöglichen, sich rein privat behandeln zu lassen, um im Nachhinein in den Genuss einer teilweisen Kostenerstattung durch die Krankenkasse zu gelangen.

Überraschenderweise überlässt der Gesetzgeber die Ausführung der Kostenerstattung hier der Satzung der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und somit einem Grad der Willkür, der seinesgleichen sucht.

Weder die KZBV noch die Bundeszahnärztekammer ist bisher in der Lage oder Willens, die Praxen mit Informationsmaterial zu unterstützen, was verwundern kann. Schließlich dient es doch einer Befreiung der Zahnmedizin von den Fesseln der GKV-Richtlinien – wenigstens so weit es das Behandlungsverhältnis betrifft. Im Versicherten-Versicherungs-Verhältnis behalten die Richtlinien ihre Gültigkeit, sind jedoch mangels in ihrem Sinn arbeitendem Vertragszahnarzt vor Ort für die Krankenkasse kaum beurteilbar.

Somit bietet die Kostenerstattung für die Zahnmedizin eine hervorragende Möglichkeit, Patienten weiter in ihre Eigenverantwortung und Selbstbestimmung zu führen, das ist ein Schritt in eine ganz andere Richtung als sie etwa das Konzept einer „Bürgerversicherung“ propagiert.

Daher hat sich der PZVD e.V. als Aufgabe genommen, die Praxen mittels gedruckter und online bereit gestellter Patienteninformationen zu unterstützen, ein erstes Informationsblatt wird in dieser Ausgabe vorgestellt.

In den Endspurt des Privatzahnärztetags ging es dann mit zwei zahnmedizinischen Fachvorträgen.

Prof. Shahram Ghanaati, Leiter des FORM-Lab und Oberarzt der Klinik für Mund-, Kiefer und plastischen Gesichtschirurgie an der Universität Frankfurt, beschrieb die geschichtliche Etablierung der Blutprodukte PRP, PRGF und PRF und erläuterte an Studien und klinischen Fotos ihre Wirkweise. Dabei machte er durch die übersichtsweise Darstellung der zellulären Interaktion klar, dass es sich bei dem Effekt dieser Verfahren um eine echte Beschleunigung der natürlichen Wundheilung handelt.

Auch die Rolle von Knochenaufbaumaterialien und ihre eventuelle Nebenwirkung als „Fremdkörper“ bezog er in seine Darstellung mit ein. Er schloss mit der Forderung, unseren Patienten nach Möglichkeit stets die beste Wundheilung und schadärmste Chirurgie zuteil werden zu lassen.

Dr. Thomas Drechsler, Fachzahnarzt für Kieferorthopädie in Wiesbaden, stellte im abschließenden Vortrag die Etablierung der volldigitalen Alignertherapie in seiner Praxis vor. Er schilderte die Vorgehensweisen, die Vorzüge für die überdurchschnittlich aus der Gruppe der Erwachsenen stammenden Patienten und stellte die Ergebnisse seiner Arbeit dar, die dank der Digitalisierung die Patienten von Abdrucknahmen und festsitzenden Apparaturen weitgehend befreien und den Kieferorthopäden zeitweise eine ortsferne Arbeit ermöglichen kann, da die Behandlungsplanung (Clinchek) auch außerhalb der Praxisräume möglich ist.

Für Patienten steht bei der Alignertherapie eine nahezu unsichtbare, die Mundhygiene nicht behindernde und komfortable Möglichkeit zur Verfügung, innerhalb von ein bis zwei Jahren, viele Formen der Zahnfehlstellung effektiv zu beheben.



 

Wir sagen: DANKE!

Der Vorstand des PZVD e.V. bedankt sich bei allen Referenten, beim Steigenberger Grandhotel Handelshof Leipzig und bei allen sehr aktiven Teilnehmern der Tagung für ihren Beitrag zum Gelingen dieser Veranstaltung und lädt schon heute ein zum

 42. Deutschen Privatzahnärztetag

am 10. & 11.01.2020

in Frankfurt am Main!

Die neuesten Informationen dazu finden Sie hier.