Kostenerstattung für GKV-Versicherte? Unbekannt!
Seit mehr als 15 Jahren ist sie gesetzlich geregelt und im Laufe der Jahre wurde sie praktikabler gestaltet.
Heute ist die Kostenerstattung trotzdem noch weitgehend unbekannt.
Und das hat u.a. folgende Gründe:
ACHTUNG: Ohne Honorarvereinbarung sind Honorareinbußen wahrscheinlich!
Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner schaden sich ggf. selbst finanziell, wenn sie gesetzlich Versicherte zu Privatpatienten machen, ohne dabei eine abweichende Vereinbarung der Privathonorare zu treffen.
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Beachten sie auch die Informationsangebote unseres Partners www.zahnarztrechnung.info!
Dort finden Sie die vier Gebührenordnungen, die aktuellen Honorare und viele weitere Informationen.
NEU: Patienten - Faltblatt zur Kostenerstattung
Die Privatzahnärztliche Vereinigung hat ein Faltblatt mit Informationen für Patienten zusammen gestellt, die Ablauf und Hintergründe der Kostenerstattung verständlich erklären sollen.
Das 6-seitige Faltblatt im Format DIN lang kann z.B. im persönlichen Gespräch übergeben oder mit einem Heil- und Kostenplan zugesendet werden.
Es eignet sich als Information eines Berufsverbandes sicher auch zur Vorinformation durch Auslage im Wartezimmer.
Sie können das Faltblatt hier ansehen oder herunterladen.
Den Verlag und Versand professionell gedruckter Exemplare übernimmt unser Partner Zahnarztrechnung.info, PZVD-Mitglieder erhalten 25% Nachlass auf die PZVD-Info-Faltblätter.
ACHTUNG! Wir raten den zahnärztlichen Praxen in Deutschland dringend an, grundsätzlich eine Honorarvereinbarung (abweichende Vereinbarung nach "§ 2 GOZ" mit allen Patienten zu treffen.
Ohne Honorarvereinbarung können für die Praxen durch das Kostenerstattungsverfahren Honorareinbußen entstehen, da viele Leistungen von der GKV besser bezahlt werden als die private Gebührenordnung GOZ im Standardsatz vorsieht. Eine Honorarvereinbarung kann daher auch den Erstattungsbetrag der Patienten erhöhen!
Vorteile der Kostenerstattung
- Pause für Zweiklassenmedizin
Im selbst zu wählenden Zeitraum der Kostenerstattung sind GKV-Versicherte Privatpatienten - und die Krankenkasse beteiligt sich! - Zahnärzte sind ganz Ärzte
Sie sind nicht mehr Sparbeauftragte der Krankenkassen! - Weniger Papierkrieg
für jeden Behandlungsabschnitt reicht ein einziger privater Heil- und Kostenplan, die Krankenkasse kann die Höhe ihrer Erstattung damit vorhersagen. - Flexibler Behandlungsablauf
Es ist nicht mehr nötig, schon bei kleinen Änderungen neue Anträge zu stellen, so wird Medizin flexibel und individuell! - Mehr Erstattung
Die Krankenkasse kann sich an mehr Verfahren beteiligen, Patienten können mehr Erstattung erhalten.